Es kommt immer wieder vor, dass wir auch Gäste haben, die mal „gern eine qualmen“.
Da unser Haus von oben bis unten ein Nichtraucherhaus ist, bitten wir diejenigen, die auf den Glimmstängel nicht verzichten wollen, höflich doch ihrem Genuss außerhalb nachzugehen. Die allermeisten Raucher sind damit auch einverstanden und können damit leben. Allerdings gibt es Leute, die haben kein Verständnis, dass sich andere Menschen am Zigarettengeruch stören. Rücksichtslos wird munter drauf los gequalmt und behauptet, dass der Qualm wohl von draußen ins Haus gezogen sei. Schade, dass es solche Menschen nicht verstehen.
Unser Gebäude ist bautechnisch ein Fachwerkgebäude mit Lehmfachungen und gipsverputzten Wänden. Diese Bauweise sorgt zu allen Jahreszeiten für ein angenehm ausgeglichenes und gesundes Raumklima. Allerdings nehmen diese natürlichen Baustoffe auch relativ leicht Gerüche an, insbesondere ist Nikotingeruch nur sehr schwer wieder zu beseitigen. Normale Lüftung der Räume oder irgendwelche übertünchende Sprays führen kaum zu einer Besserung, auch wenn manch ein Raucher das steif und fest behauptet.
Das einzige was gegen den Geruch hilft, ist die umfassende Renovierung der Räume. Die hohen Kosten, der Aufwand und Ärger haben uns zu dem Entschluss geführt, in solch einem Fall das Mietverhältnis mit dem Gast umgehend zu lösen und einen Schadensersatz von mindestens 150,- Euro zusätzlich zu erheben.
Auch wenn manch Raucher das als zu hart empfindet oder sich gar diskriminiert fühlt, unsere Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung und bei uns ist:
Rauchen verboten!